Urteil des Bundesgerichts 6B_981/2017 vom 7. Februar 2018 E. 2.2). Ebenfalls kann er in diesem Verfahren nach Auffassung der Beschwerdekammer in Strafsachen vorbringen, die Staatsanwaltschaft hätte zunächst ein rechtsgenügliches Gerichtsstandsverfahren mit der Bundesanwaltschaft durchführen müssen resp. ihm Gelegenheit geben müssen, einen «korrekten» Entscheid über die angebli-