Die Staatsanwaltschaft Region Berner Jura-Seeland sei anzuweisen, das Strafverfahren BJS 16 18657 betreffend des Vorwurfs der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte und evtl. Drohung weiterzuführen. -unter Kosten- und Entschädigungsfolge- Mit Verfügung vom 21. Februar 2018 kam die Staatsanwaltschaft auf die angefochtene Einstellungsverfügung zurück. Sie verfügte, die vorliegende Verfügung hebe die Verfügung vom 14. Dezember 2017 auf und ersetze diese (Ziff. 1). Das Strafverfahren wurde nur noch betreffend die Vorwürfe der Verleumdung und der fal-