Der Beschuldigte erstattete seinerseits Strafanzeige gegen den Beschwerdeführer wegen Tätlichkeiten, evtl. einfacher Körperverletzung. Am 14. Dezember 2017 stellte die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura- Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Strafverfahren gegen den Beschuldigten betreffend die Vorwürfe der Verleumdung, der falschen Anschuldigung und der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte ein. Mit Strafbefehl vom 5. Januar 2018 sprach sie den Beschuldigten schuldig wegen Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr (BGST; SR 745.2).