SR 745.21]). Am 11. Februar 2016 kam es im Rahmen der Tätigkeit des Beschwerdeführers als D.________(Unternehmung)- Angestellter am Bahnhof E.________(Ortschaft) zu einer verbalen und tätlichen Auseinandersetzung mit A.________ (nachfolgend: Beschuldigter). Der Beschwerdeführer reichte in der Folge Strafanzeige ein gegen den Beschuldigten wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, Verleumdung sowie falscher Anschuldigung. Der Beschuldigte erstattete seinerseits Strafanzeige gegen den Beschwerdeführer wegen Tätlichkeiten, evtl. einfacher Körperverletzung.