1. Ziffer V. 1. im Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 1. März 2018 wird aufgehoben. Der Beschwerdeführer wird aus der Sicherheitshaft entlassen. 2. Es wird festgestellt, dass das rechtliche Gehör des Beschwerdeführers verletzt wurde. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1‘000.00, trägt der Kanton Bern. 4. Der amtlichen Verteidigerin des Beschwerdeführers wird für das Beschwerdeverfahren eine Entschädigung von CHF 1‘200.00 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet.