7 aus seinem Benehmen in den letzten Jahren ableiten. Eine ungünstige Rückfallprognose lässt sich daraus jedenfalls nicht konstruieren. Ohne Haftgrund ist die Anordnung der Sicherheitshaft über den Beschwerdeführer unrechtmässig erfolgt, sodass dieser umgehend zu entlassen ist. Die Prüfung von Ersatzmassnahme erübrigt sich bei dieser Ausgangslage (kein Haftgrund) ebenfalls.