6 ungünstige Legalprognose in Bezug auf Gewaltdelikte und im Besonderen bezüglich häuslicher Gewalt. Hier sei von einem sehr hohen Rückfallrisiko zu sprechen (Seite 47 des Gutachtens). Diese Feststellung muss angesichts der Entwicklung in den letzten Jahren als überholt gelten. So liegt der Tatzeitraum der vom Regionalgericht beurteilten Delikte mehr als drei Jahre zurück. Seither scheint sich der Beschwerdeführer wohlverhalten zu haben. Jedenfalls sind keine weiteren (Gewalt-) Vorfälle aktenkundig.