1. Am 1. März 2018 sprach das Regionalgericht Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Regionalgericht) A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) der versuchten schweren Körperverletzung, der einfachen Körperverletzung, der Freiheitsberaubung, der Drohung und der Nötigung, alles begangen zum Nachteil von D.________ (nachfolgend: Privatklägerin), sowie der Widerhandlung gegen das Waffengesetz schuldig. Es verurteilte ihn unter anderem zu einer Freiheitsstrafe von 44 Monaten, unter Anrechnung der Untersuchungshaft von 38 Tagen. Im Weiteren verfügte es, dass der Beschwerdeführer in Sicherheitshaft versetzt werde;