9 6.2 Dem Beschwerdeführer wird für seine Aufwendungen im Beschwerdeverfahren gestützt auf die Kostennote von Fürsprecher B.________ eine Entschädigung von CHF 3‘938.75 (inkl. Auslagen und MwSt.) ausgerichtet (Art. 429 StPO). 10 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: