Offensichtlich lässt sich das CBD-Cannabis von Cannabis, welches einen THC-Gehalt von über 1% aufweist, optisch nicht unterscheiden. Auch die Generalstaatsanwaltschaft räumt letztlich ein, der exakte THC-Gehalt von Cannabis lasse sich nicht anhand der Beschaffenheit des Produkts bestimmen. Überdies waren die Verpackungen mit der Bezeichnung «CBD-Cannabis» sowie der Adresse des Produzenten versehen, was zusätzlich Zweifel an der Drogenqualität des Produkts hätte aufkommen lassen müssen.