8 Die polizeiliche Einschätzung, wonach die an der Cannabis-Blüte vorhandenen Merkmale (Harz, Beschaffenheit der Blüte, kräftige Blütenfäden) einen THC-Wert von unter 1% praktisch verunmöglichen würden, erwies sich als falsch. Wie die Verteidigung zutreffend ausführt, ist das Aufkommen von CBD-Cannabis in der Schweiz ein neues Phänomen, über welches die Strafverfolgungsbehörden keine Erfahrung verfügt. Offensichtlich lässt sich das CBD-Cannabis von Cannabis, welches einen THC-Gehalt von über 1% aufweist, optisch nicht unterscheiden.