Dabei fanden sie vier Packungen, welche mit «CBD-Cannabis» angeschrieben und der Adresse des Produzenten versehen waren. Aus Sicht der beiden Polizisten sah das CBD- Cannabis «nach hochwertiger Qualität» resp. «nicht nach straffreiem Marihuana» aus. C.________ habe spontan angegeben, dass er nicht wisse, wieviel THC- Gehalt das Cannabis aufweise, anlässlich der durchgeführten Einvernahme habe er gar keine Aussagen mehr gemacht. Weiter erkundigten sich die Polizisten beim EWB und erfuhren offenbar, dass der Stromverbrauch an der E.________ (Strasse) im Januar 2017 «eher überdurchschnittlich» gewesen sei.