Der schriftliche Befehl soll den Betroffenen mittels Umgrenzung und Information in die Lage versetzen, die Rechtmässigkeit in der Durchführung zu überwachen, gegebenenfalls Einhalt zu gebieten und sich dabei an einem verbindlich formulierten Vorgehen orientieren zu können. Im Unterschied zu anderen Zwangsmassnahmen (beispielsweise der Beschlagnahme von Konten oder geheimen Überwachungen) ist denn auch vorgesehen, dass der Betroffene mit seiner vom Gesetz gewünschten Anwesenheit die Hausdurchsuchung begleitet und notfalls Grenzen setzt.