Der schriftliche Anordnungsbefehl ist mithin zentral für die Wahrung der Interessen der betroffenen Person. Eine Hausdurchsuchung greift stets in ein gewichtiges Grundrecht ein. Weil der Hausdurchsuchungsbefehl genau zu bezeichnen hat, welche Personen, Räumlichkeiten, Gegenstände oder Aufzeichnungen durchsucht werden dürfen, was der Zweck der Massnahme ist und welche Behörden oder Personen mit der Durchführung beauftragt werden, wird der Betroffene in verschiedener Hinsicht geschützt.