_ abgestellt wird, ist die Beschwerde rechtzeitig erhoben worden. Auf die form- und fristgerechte Beschwerde ist einzutreten. Die Staatsanwaltschaft beschlagnahmte in der angefochtenen Verfügung «sämtliche gemäss Durchsuchungsprotokoll vom 25.01.2017 sichergestellten Gegenstände». Sowohl aus der Begründung wie auch aus dem gesamten Kontext geht jedoch hervor, dass die Staatsanwaltschaft auch die Gegenstände gemäss Durchsuchungsprotokoll vom 7./8. Februar gemeint hat. So führte sie explizit aus, dass die sichergestellten Extraktionsgerätschaften der Begehung einer Straftat dienen würden und deshalb zu beschlagnahmen seien.