___ vertreten wird. 1.4 Am 16. Februar 2017 verfügte die Staatsanwaltschaft die Beschlagnahmung sämtlicher gemäss Durchsuchungsprotokoll vom 25. Januar 2017 sichergestellten Gegenstände. Zur Begründung führte sie aus, das sichergestellte Marihuana weise als sogenanntes CBD-Cannabis zwar einen THC-Wert von weniger als 1.0 Prozent auf. Hingegen könne es mittels Extraktion der Herstellung von Cannabis mit einem THC-Gehalt von über 1.0 Prozent dienen (was teilweise auch geschehen sei). Es diene somit der Begehung einer Straftat.