Weitere Ermittlungen durch die Polizei ergaben, dass der Stromverbrauch seit Januar 2017 an dieser Adresse eher überdurchschnittlich ist. Gestützt darauf wurde der zuständige Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) informiert, woraufhin dieser um 15.30 Uhr mündlich einen Hausdurchsuchungsbefehl für die Liegenschaft des Beschwerdeführers verfügte (verurkundet am 26. Januar 2017). Anlässlich dieser Hausdurchsuchung wurden über 170 kg Marihuana-Bestandteile (Blüten und Rüstabfälle) sowie brutto 3.92 kg gefrorener CBD-Extrakt sichergestellt.