1. 1.1 Am 25. Januar 2017 wurde C.________ von der Polizei zu einer Personenkontrolle angehalten. In seinen Effekten befanden sich vier Packungen CBD- Cannabisblüten. Auf den Packungen war vermerkt, dass dieses CBD-Marihuana von «D.________» an der E.________ (Strasse) in Bern hergestellt worden ist. Gemeldet an dieser Adresse ist A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer). Weitere Ermittlungen durch die Polizei ergaben, dass der Stromverbrauch seit Januar 2017 an dieser Adresse eher überdurchschnittlich ist.