Der Unfall ereignete sich am 27. Juli 2006. Sowohl aus der Einvernahme des Beschwerdeführer am 4. November 2014 als auch seinen Ausführungen in der Beschwerde geht hervor, dass die Drohungen/Beschimpfungen durch den Beschuldigten 2 zwar nach dem Unfall erfolgt sein sollen, aber noch in der Phase der Schadensabwicklung in den Jahren 2006/2007. Der Beschwerdeführer reichte seine Anzeige am 17. Oktober 2008 ein. Die angeblichen Drohungen wurden nicht erwähnt. Aus den staatsanwaltlichen Ausführungen geht hervor, dass der Beschwerdeführer die Drohungen erstmals in seiner Eingabe vom 24. Juni 2008 (recte: 2009) geltend machte.