5. Anzeige gegen den Beschuldigten 2 (Drohung) 5.1 Der Beschwerdeführer äussert sich in seiner Beschwerde nicht zu den erfolgten Drohungen. Es ist damit fraglich, ob die Einstellung wegen der angeblich erfolgten Drohung überhaupt angefochten ist. Er macht einzig geltend, er sei beschimpft worden. Falls er sich damit auch auf die angeblichen Drohungen beziehen sollte, ist die Einstellung zu Recht erfolgt. Der Unfall ereignete sich am 27. Juli 2006.