10. Juli 2007 bei der Beschuldigten 3 CHF 24'329.70 geltend. Anschliessend betrieb er die Beschuldigte 3 auf CHF 38'000.00, den Beschuldigten 2 betrieb er auf CHF 48'000.00. Um seine Forderungen zu belegen, reichte der Beschwerdeführer der Beschuldigten 3 mehrere Dokumente, u.a. Auftragsbestätigungen und Rechnungen, ein. Weil die Beschuldigte 3 Zweifel an deren Richtigkeit hatte, reichte sie am 17. Oktober 2007 Strafanzeige gegen den Beschwerdeführer ein. Dieser wurde mit Beschluss vom 21./24. September 2009 dem Strafeinzelgericht IV Aarwangen-