3. Betreffend Vorgeschichte und Hintergrund der Anzeigen des Beschwerdeführers gegen die drei Beschuldigten kann auf die angefochtene Verfügung verwiesen werden. Am 27. Juli 2006 ereignete sich ein Verkehrsunfall. Der Beschuldigte 2 fuhr mit einem LKW der F.________ AG in den parkierten LKW der G.________ GmbH, deren Geschäftsführer und einziger Gesellschafter der Beschwerdeführer war. Der Beschuldigte 2 unterzeichnete vor Ort eine vom Beschwerdeführer handschriftlich aufgesetzte Schuldanerkennung. In der Folge zahlte die Beschuldigte 3 als Haftpflichtversicherung der F._____