SR 741.01) ein. Am 28. Februar 2017 beantragte der Straf- und Zivilkläger (nachfolgend: Beschwerdeführer) zusammengefasst die Zurückweisung an die Vorinstanz unter Einhaltung der allgemeinen Verfahrensregeln, die Befragung der Beschuldigten, eine Parteianhörung, die Einsetzung eines ausserkantonalen Staatsanwaltes sowie eine Genugtuung. Er reichte damit sinngemäss Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung ein. Am 9. März 2017 wurde der Beschwerdeführer aufgefordert, innert zehn Tagen eine Sicherheit von CHF 600.00 zu leisten. Dieser Aufforderung kam der Beschwerdeführer nach.