2 Mit Arztzeugnis vom 8. März 2017 bestätigt Dr. med. C.________, dass die Beschwerdeführerin seit dem 17. Februar 2017 bei ihm in psychiatrisch/psychotherapeutischer sowie medikamentöser Behandlung sei. Es sei für sie derzeit ungünstig, an rechtlichen Befragungen teilzunehmen oder befragt zu werden. Dies könne ihren Gesundheitszustand weiter verschlechtern. Zunächst solle eine gewisse Stabilität erreicht werden. Als Diagnose stellte Dr. med. C.________ eine rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig mittel- bis schwergradige Episode.