der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) an, dass er von der Beschwerdeführerin mit der Wahrung ihrer Interessen beauftragt worden sei, wies auf ihre ungünstige finanzielle Lage sowie ihre schlechten Deutschkenntnisse hin und ersuchte um Beiordnung als amtlicher Verteidiger.