1. Am 1. Dezember 2016 hat der Sozialdienst der Stadt E.________ gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin) Strafanzeige wegen Widerhandlungen gegen das Sozialhilfegesetz (SHG; BSG 860.1) eingereicht. Die anzeigende Behörde wirft ihr vor, Vermögenswerte verschwiegen und deshalb Sozialhilfeleistungen in erheblichem Umfang zu Unrecht bezogen zu haben. Die Beschwerdeführerin hatte im Juni 2016 Anzeige wegen eines Einschleichediebstahls eingereicht, bei dem Bargeld und Gold im Gesamtwert von ca. CHF 136‘000.00 gestohlen worden seien. Dabei bezeichnete sie sich als Geschädigte.