Die bisherige Untersuchung habe diesen Verdacht in keiner Weise erhärtet. Es sei deshalb nun zwingend an der Zeit, dass der Beschwerdeführer nicht mehr länger in Untersuchungshaft verbleibe, einzig weil die Staatsanwaltschaft hoffe, noch weitere Opfer zu finde. Überdies könne schon heute mit grosser Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass die in der Sache D.________ bekannten Tatsachen kaum zu einer Verurteilung ausreichen würden. Die noch notwendigen Abklärungen könnten auch durchgeführt werden, wenn der Beschwerdeführer aus der Untersuchungshaft entlassen sei.