Er ziehe nun in den Krieg. Der Umstand, dass der Beschwerdeführer offenbar bereits zu Beginn des Strafverfahrens versucht hatte, Einfluss auf D.________ zu nehmen, lässt auf Kollusionsneigung durch den Beschwerdeführer schliessen. Es ist davon auszugehen, dass der Beschwerdeführer, würde er aus der Haft entlassen, wiederum versuchen würde, auf D.________ einzuwirken, damit dieser weiterhin bei seinem Widerruf der Anzeige bleibt und bei einer weiteren Einvernahme nicht auf seine bereits gemachten Aussagen zurückkommt. Die Aussagen von D.________, welche das Strafverfahren erst in Gang gesetzt haben, sind von zentraler Bedeutung. Es besteht ein gewichtiges Interesse