Diese stellen hinsichtlich der Klärung des Sachverhalts und des Tatumfangs wichtige Beweismittel dar. Es besteht die konkrete Gefahr, dass der Beschwerdeführer die Freiheit dazu nutzen könnte, diese Personen zu beeinflussen und so die wahrheitsgemässe Abklärung des Sachverhalts zu vereiteln oder zu gefährden. Die Beschwerdegegnerin hat auch zu Recht festgehalten, dass in Fällen wie dem vorliegenden häufig versucht wird, Geschädigte und Zeugen einzuschüchtern oder zu beeinflussen. Es dürfte für den Beschwerdeführer ein Leichtes sein, die Personen ausfindig zu machen bzw. zu kontaktieren und sie zu beeinflussen oder mit ihnen Absprachen zu treffen.