Die Beschwerdegegnerin hat in Aussicht gestellt, in nächster Zeit weitere Auskunftspersonen parteiöffentlich zu befragen. Es ist davon auszugehen, dass es sich dabei insbesondere um die hiervor genannten Personen handelt und die Beschwerdegegnerin bislang mit einer Einvernahme zugewartet hat, um diese konkret mit den Auswertungsergebnissen der sichergestellten Unterlagen zu konfrontieren. Vor allem die Aussagen der noch zu befragenden allfälligen Geschädigten und weiteren Mittäter sind stark kollusionsgefährdet. Diese stellen hinsichtlich der Klärung des Sachverhalts und des Tatumfangs wichtige Beweismittel dar.