Zu erwähnen ist etwa, dass D.________ und L.________ übereinstimmend zu Protokoll gegeben haben, mit dem Onkel des Beschwerdeführers, Q.________, Kontakt gehabt zu haben, um die Angelegenheit mit dem Beschwerdeführer zu regeln. L.________ gab auf Frage, ob jemand anderes aus seiner Familie einmal aus einem erpresserischen Anlass Geld an den Beschwerdeführer bezahlt habe, an, D.________ habe ihm mitgeteilt, dass sein anderer Sohn, R.________, dem Beschwerdeführer und dessen Ehefrau auch Geld gegeben habe. Ferner führte L.________ aus, dass ihn der Bruder des