Insbesondere die Auswertung des Laptops, welcher mehr als 3‘000 Dateien aufweist, nimmt einige Zeit in Anspruch. Zwar ist die Auswertung der beim Beschwerdeführer gefundenen Mobiltelefone und des Laptops nicht kollusionsgefährdet, zumal die Gegenstände sichergestellt und einer Einflussnahme durch den Beschwerdeführer entzogen sind. Indessen lassen sich aus der Auswertung der elektronischen Geräten wie auch der edierten Bankunterlagen mit grosser Wahrscheinlichkeit Schlüsse auf allfällige weitere Geschädigte, Zeugen oder Mittäter ziehen.