Zu erwähnen sei auch, dass gerade Erpressungen typische Fälle seien, in denen der Versuch einer Beeinflussung des Opfers oder Zeugen nahe liege. 3.6 In der Replik macht der Beschwerdeführer ergänzend geltend, in der Zwischenzeit würden hauptsächlich noch die Einvernahme mit dem Bruder von D.________ sowie die nochmalige Einvernahme von D.________ anstehen. Die weiteren Beteiligten seien bereits einvernommen worden. Es könne im heutigen Zeitpunkt ausge-