Angesichts des Umfangs des belastenden Materials würden mehrere Einvernahmen allein mit dem Beschwerdeführer notwendig sei, um ihm Gelegenheit zu geben, zu den Erkenntnissen Stellung zu nehmen. Die nächste Einvernahme finde am 13. März 2017 statt. Es sei ferner vorgesehen, weitere Auskunftspersonen in nächster Zeit parteiöffentlich zu befragen. Es sei zu befürchten, dass der Beschwerdeführer auf Personen oder Beweismittel einwirken würde, welche aufgrund der noch ausstehenden Ermittlungen noch nicht bekannt seien und er so die Aufklärung der angezeigten Straftaten verhindern würde.