Dass der Beschuldigte seine Aussagen den jeweiligen Vorhalten anzupassen versucht, zeigt sich auch im Zusammenhang mit dem Vorwurf, er habe D.________ dazu gezwungen, ihm in der H.________(Restaurant) in I.________(Ortschaft) CHF 15'000.00 zu übergeben. Anlässlich seiner Einvernahme vom 21.02.2017 erklärte der Beschuldigte auf die Frage, weshalb ihm D.________ diese CHF 15'000.00 übergeben habe, die Familie von D.________ würden ihm Geld schulden. Sie hätten z.B. behauptet, sie bräuchten das Geld, um einen Block zu renovieren. Er habe ihnen daher mehrfach Geld ausgeliehen.