_ darstellen würden und zweitens dieses in keinem Zusammenhang mit dem laufenden Strafverfahren stehe. Dass der Beschuldigte und seine Ehefrau in den Jahren 2009 und 2012 nach zwei Unfallereignissen mit scheinbar schweren Folgen Versicherungsleistungen erhalten haben, belegt nicht, dass sie auch im Jahr 2015 vermögend waren. Aus der Einvernahme des Beschuldigten vom 25.03.2015 bei der Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland