Zudem bringt er vor, es gebe eine ganze Reihe von Personen, welche ihm Geld schulden würden. 2.3 Das Zwangsmassnahmengericht verweist im Zusammenhang mit dem dringenden Tatverdacht auf seine Ausführungen im Entscheid vom 4. Januar 2017 betreffend Haftentlassung. In diesem wurde seinerseits auf den Entscheid vom 22. November 2016 betreffend Anordnung der Untersuchungshaft verwiesen. Im Entscheid vom 22. November 2016 wurde ausgeführt, nach den Akten, den Aussagen des Beschwerdeführers und der mutmasslich geschädigten Person, D.___