2 Strafgericht vorzugreifen (vgl. zum Ganzen: BGE 137 IV 122 E. 3.2 f.; Urteil des Bundesgerichts [BGer] 1B_148/2013 vom 2. Mai 2013 E. 4). 2.2 Dem Beschwerdeführer wird vorgeworfen, D.________ mehrfach und teilweise unter Anwendung von Gewalt erpresst zu haben. Grund der Erpressung soll sein, dass der Beschwerdeführer D.________ dafür verantwortlich mache, am 27. September 2016 vom Regionalgericht Berner Jura-Seeland wegen versuchter schwerer Körperverletzung zum Nachteil von E.______