5 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird gutgeheissen und die Verfügung des Regionalgerichts Bern- Mittelland vom 22. Februar 2017 wird aufgehoben. Das Regionalgericht wird angewiesen, vor Ablauf der Massnahme für junge Erwachsene am 14. Mai 2017 über den Antrag der Vollzugsbehörde zu entscheiden. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 800.00, trägt der Kanton Bern.