3 felhaft sei auch, ob den Eltern des Beschwerdeführers während seines Militärdienstes überhaupt ein Abzug bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen gemacht werde, zumal die Gültigkeitsdauer der Berechnung auf der eingereichten Kopie nicht ersichtlich sei. Insgesamt sei das Gesuch um Beiordnung eines amtlichen Anwalts zu Recht abgewiesen worden sei. Im Übrigen dürfte die vorliegende Angelegenheit nicht Anlass zu hohen Anwaltskosten geben, sodass eine ratenweise Abzahlung innert einiger Monate möglich scheine.