Sie kämen ihm uneingeschränkt zu. Werde der zivilprozessuale Zwangsbedarf in der Höhe von CHF 1560.00 berücksichtigt, existiere ein erhebliches Manko. Selbst wenn der Erwerbsersatz als Einkommen zu berücksichtigen wäre, habe er Anspruch auf amtliche Verteidigung. Der Erwerbsersatz betrage monatlich bis zu CHF 2'046.00. Neben dem zivilprozessualen Zwangsbedarf in der Höhe von CHF 1'560.00 sei ihm eine Pauschale von monatlich CHF 100.00 für Telekommunikation anzurechnen.