Am 20. Januar 2017 schickte der Anwalt zwei Nachweise zur Erwerbsausfallentschädigung. Am 25. Januar 2017 teilte die Staatsanwaltschaft mit, dass nach wie vor nur unzureichende Unterlagen vorlägen. Am 6. Februar 2017 sandte der Anwalt Kopien eines Einzahlungsscheins für die Mietwohnung mutmasslich der Eltern des Beschwerdeführers, einer Ausgabenberechnung für 28 Tage sowie einer Berechnung der Ergänzungsleistungen wahrscheinlich für den Vater des Beschwerdeführers. Am 15. Februar 2017 wies die Staatsanwaltschaft das Gesuch um Bestellung einer amtlichen Verteidigung ab.