Am 2. Dezember 2016 stellte der Anwalt des Beschwerdeführers ein Gesuch um amtliche Verteidigung. Am 14. Dezember 2016 teilte ihm die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) mit, über das Gesuch werde entschieden, sobald die nötigen Unterlagen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen vorlägen. Am 13. Dezember 2016 übermittelte der Anwalt des Beschwerdeführers eine Lohnabrechnung sowie eine Abrechnung über Erwerbsersatz für 19 Tage. Am 20. Januar 2017 schickte der Anwalt zwei Nachweise zur Erwerbsausfallentschädigung.