2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1‘500.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt, wobei diese vorerst vom Kanton Bern getragen werden. Der Beschwerdeführer hat dem Kanton Bern die Verfahrenskosten zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben. 3. Die Entschädigung der amtlichen Verteidigung der Beschuldigten, Fürsprecherin B.________, wird für das Beschwerdeverfahren auf CHF 550.00 (inkl. Auslagen und MWST) festgesetzt. 4. Die Entschädigung der amtlichen Anwältin des Beschwerdeführers, Fürsprecherin D.________, wird für das Beschwerdeverfahren wie folgt bestimmt: