Polizisten sind zwar keine Psychologen, die forensische Untersuchungen durchführen, ihre Ausbildung und Erfahrung ermöglicht ihnen aber eine kompetente Einschätzung der Situation. In diesem Zusammenhang ist auch auf das Urteil des Obergerichts des Kantons Bern SK 14 295/296 vom 5. Juni 2015, welches von der Staatsanwaltschaft ediert worden ist, zu verweisen. Der Sohn nahm anlässlich der Berufungsverhandlung so gut wie sämtliche bisherigen Aussagen, welche den Beschwerdeführer belasteten, zurück und bezeichnete sie als falsch. Die Kammer hielt fest, dass das Aussageverhalten des Sohnes den Verdacht erwecke, dass er instruiert worden sei.