Da die Kleider damit vorgängig der Bewährungshilfe übergeben worden sein müssen, ist es nachvollziehbar, dass sich diesbezüglich kein Eintrag in den Unterlagen des Gefängnisses befindet. Jedoch ist es aufgrund des Eintrags im Vollzugsverlaufsjournal naheliegend, dass die Bewährungshilfe anlässlich ihres Besuchs vom 27. Juni 2013 diese Kleider überbracht hat. Die Aussagen des Sohnes und der Beschuldigten betreffend den Grund für das erstmalige Betreten der Wohnung werden damit bestätigt.