6 Beschwerdeführer am 4. September 2013 aus (vgl. edierte Akten aus SK 14 295/296), dass in einem Brief des Beschwerdeführers an ihn gestanden habe, ob er ihm Kleider bringen könnte, was er getan habe. Dabei sei es nicht zu einem persönlichen Kontakt gekommen. Aus dem vom Beschwerdeführer mit der Replik eingereichten Auszug des Vollzugsverlaufsjournals der Bewährungshilfe vom 26. Juni 2013 geht hervor, dass der Bewährungshilfe Kleider vorbeigebracht wurden. Dies teilte sie dem Beschwerdeführer anlässlich eines Gespräches mit.