Ihr Sohn sei dann nach drinnen an die Réception gegangen. 4.7 Aus der Einvernahme der Auskunftsperson ergebe sich, dass der Beschwerdeführer ihr einen Brief geschrieben habe, in dem er sie gebeten habe, Kleider für ihn aus der Wohnung zu holen und ins Gefängnis zu bringen. Er habe ihr genau beschrieben, wo sich die Kleider befänden. Sie wisse nicht mehr, ob sie den Schlüssel vom Beschwerdeführer oder von einem Helfer des Gefängnisses erhalten habe. Sie wisse, dass sie einen Schlüssel für die Wohnung und einen für den Briefkasten gehabt habe.