Beim zweiten Mal habe sie einen Bankbeleg gesehen über CHF 1‘000.00 für eine gefälschte E-Mail. Diesen Bankbeleg habe sie mitgenommen und ihrer Anwältin übergeben. Als ihr Sohn Kleider für den Beschwerdeführer geholt habe, sei sie nicht im Schlafzimmer gewesen. Sie könne nicht mehr sagen, ob er sie immer gesehen habe. Sie und ihr Sohn hätten die Kleider ins Gefängnis gebracht. Sie sei draussen vor dem Eingang geblieben. Ihr Sohn sei dann nach drinnen an die Réception gegangen.