Es komme ihm alles Mögliche in den Sinn. Sie habe den Schlüssel dann ihrer Anwältin gegeben, welche den Schlüssel dann an den Anwalt des Beschwerdeführers geschickt habe. Sie habe ihren Sohn bis zur Schlafzimmertüre begleitet. Sie habe aber nichts eingepackt und auch keine Schränke geöffnet. Dass ihr Sohn sage, er habe nie den Wunsch geäussert, dass sie ihn begleite, sei wohl der Einfluss seines Vaters. Aus Eigeninitiative wäre sie nie in die Wohnung gegangen. Sie habe eigentlich keinen Zugriff auf den Schlüssel gehabt. Er habe den Schlüssel an einem Band bei sich mit seinen anderen Schlüsseln.